Ortsgemeinde Berndroth
Niederschrift
über die 11. Sitzung des Gemeinderates Berndroth
am 24.02.2026
im Vereinsheim Berndroth
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Beginn: 20:00 Uhr |
Ende: 23:05 Uhr |
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Unter dem Vorsitz von Rainer Mohr, Ortsbürgermeister, sind anwesend: |
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Heiko Brod (1. Beigeordneter)
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Tobias Wenzel (Schriftführer) Roland Kaiser (Mitglied) Sonja Meyer (Mitglied) Jennifer Rück (Mitglied)
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Diane Wenzel, Thema Defibrillatoren
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Anwesende Mitbürger
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Thomas Schwolow (2. Beigeordneter) Jens Dickel (Mitglied) Lea-Marie Mayer (Mitglied)
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Zu der Sitzung wurden die Mitglieder des Ortsgemeinderates und die Beigeordneten gemäß § 34 GemO
Rh.-Pf. am 06.02.2026 unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Zeitpunkt und Tagesordnung wurden gemäß § 69 GemO Rh.-Pf. mit dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Aar–Einrich abgestimmt.
Die Tagesordnung wurde gemäß § 34 Abs. 5 GemO Rh.-Pf. mit den Beigeordneten abgesprochen.
Tagesordnung
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Öffentliche Sitzung |
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TOP 1: |
Genehmigung des Protokolls der 10. Ratssitzung |
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TOP 2: |
Zuwendung Investitionsstock (I-Stock) |
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TOP 3: |
Info – Stand Repowering von WKA |
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TOP 4: |
Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf oder Einmalzahlung des Funkturms |
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TOP 5: |
Abwicklung Regionales Zukunftsprogramm |
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TOP 6: |
Verschiedenes |
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TOP 7: |
Einwohnerfragestunde nach § 16 GemO |
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B. |
Nichtöffentliche Sitzung |
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TOP 8: |
Bauangelegenheiten, Bauleitplanung, Grundstücksangelegenheiten, Personalangelegenheiten |
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A. |
Öffentliche Sitzung |
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TOP 9: |
Ergebnis aus TOP 8 |
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Neu: TOP 10: |
Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag Flur 17 Flurstück 94/2 |
Protokoll der Sitzung:
Der Vorsitzende begrüßt die Ratsmitglieder, die anwesenden Gäste aus der Bevölkerung sowie die geladenen Gäste Diane Wenzel und Thomas Groß (Plan + Haus GbR). Es wird die Ordnungsmäßigkeit und die fristgerechte und ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung des Ortsgemeinderats vom 06.02.2026 festgestellt sowie die Beschlussfähigkeit nach Anzahl der Mitglieder.
Nach der Verlesung der Tagesordnung stellte der Vorsitzende den Antrag, dass ein zusätzlicher TOP zur Tagesordnung aus dringenden Gründen hinzugefügt werden soll. Es
handelt sich um TOP 10 - Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag Flur 17 Flurstück 94/2.
Die Dringlichkeit ergibt sich im Zusammenhang mit dem verursachten Schaden des Feldwegs bei Auf der großen Seite.
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden auf Grund der vorgestellten Dringlichkeit zu.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
TOP 1:
Genehmigung des Protokolls der 10. Ratssitzung
Das Protokoll der 10. Ratssitzung ist jedem Mitglied zugegangen und es gab keine Einwände bezüglich Form und Inhalt. Es wurde von zwei Ratsmitgliedern und dem Vorsitzenden unterzeichnet.
Das Protokoll der Ortsgemeinderatssitzung wird zusätzlich neben dem Amtsblatt auch auf der Webseite www.gemeinde-berndroth.de veröffentlicht.
TOP 2:
Zuwendung Investitionsstock (I-Stock)
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den positiven Zuwendungsbescheid des Landes Rheinland-Pfalz. Die Ortsgemeinde Berndroth erhält aus dem
Investitionsstock eine Förderung in Höhe von 1.000.000 € für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses. Gemäß den Förderrichtlinien ist dieser Betrag über einen Zeitraum von drei Haushaltsjahren
abzurufen und zweckgebunden zu verwenden.
In Zusammenarbeit mit der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich wurde der Eigenanteil der Ortsgemeinde detailliert geprüft. Nach aktueller Kostenberechnung ergibt sich ein voraussichtlicher maximaler Kreditbedarf in Höhe von 600.000 € bis 700.000 €, um die Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens sicherzustellen.
Im Rahmen der anschließenden Erörterung wurde die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde unter Berücksichtigung bestehender Verpflichtungen analysiert. Es wurde
festgestellt, dass ein aktuell laufender Kredit in naher Zukunft vollständig getilgt sein wird, wodurch entsprechende Spielräume im Haushalt frei werden.
Ratsmitglied Heiko Brod erläuterte die vorliegenden Zahlen. Er schätzte die geplante Darlehensaufnahme als wirtschaftlich tragfähig und für die Gemeinde leistbar ein. Verschiedene Finanzierungsmodelle und Zinsbindungsoptionen wurden im Gremium diskutiert.
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt die Zuweisung aus dem Investitionsstock in Höhe von 1 Mio. € zustimmend zur Kenntnis.
Der Gemeinderat befürwortet die notwendige Kreditaufnahme in Höhe von 700.000 € zur Gegenfinanzierung des DGH-Neubaus, vorbehaltlich der endgültigen Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht.
Der Gemeinderat ermächtigt den beauftragten Architekten, Herrn Thomas Groß, die weiteren Planungsphasen sowie die notwendigen Schritte
zur Umsetzung des Bauvorhabens unmittelbar einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
TOP 3:
Info – Stand Repowering von WKA
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Berichterstattung aus der vorangegangenen Sitzung, in welcher über das potenzielle Repowering von zwei bestehenden Windkraftanlagen
auf dem Gemeindegebiet informiert wurde.
Im Zuge der weiterführenden Projektprüfung und detaillierten Standortplanung durch den Projektierer wurde festgestellt, dass die aktuell geltenden bauplanungsrechtlichen Mindestabstände zur vorhandenen Bebauung mit den modernisierten Anlagentypen am geplanten Standort nicht gewahrt werden können.
Wegen zu geringer Abstände zur Bebauung und mangelnder Wirtschaftlichkeit stellt der Anbieter das Projekt in Berndroth ein. Seitens des Unternehmens wurde verdeutlicht, dass Projekte mit lediglich zwei Anlagen unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht die erforderliche Rentabilität aufweisen. Der Fokus des Anbieters liegt bevorzugt auf Windparks mit einer Mindestgröße von fünf Anlagen.
Einer entsprechenden Erweiterung des Vorhabens stehen jedoch die raumordnerischen Vorgaben entgegen: Die Gemarkung Berndroth ist im
geltenden Regionalplan nicht als Windvorranggebiet ausgewiesen, was eine signifikante Ausweitung der Windenergienutzung über den Bestand hinaus rechtlich ausschließt.
Hinsichtlich der beiden bereits vorhandenen Windkraftanlagen stellte der Vorsitzende klar, dass diese von der Einstellung der Repowering-Planungen unberührt bleiben. Die Bestandsanlagen werden somit
bis auf Weiteres im regulären Betrieb weitergeführt.
Der Gemeinderat nahm den Bericht über die Einstellung des Planungsvorhabens zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung war nicht
erforderlich.
TOP 4:
Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf oder Einmalzahlung des Funkturms
Der Vorsitzende führte in den Sachstand bezüglich des Funkmasts am Ortsausgang Berndroth (Waldfläche) ein. Das Grundstück steht im Eigentum der Ortsgemeinde. Der
Betreiber der Anlage ist mit dem Antrag an die Gemeinde herangetreten, die betreffende Standfläche käuflich zu erwerben oder die künftigen Mieteinnahmen durch eine einmalige Abfindung abzugelten.
Alternativ steht die Fortführung des regulären Mietverhältnisses mit einer Laufzeit von ca. 20 Jahren im Raum.
In der anschließenden Aussprache erörterte das Gremium die vorliegenden Optionen unter Berücksichtigung der langfristigen Gemeindeinteressen:
Ein wesentlicher Aspekt der Beratung war die rechtliche Handhabe nach Ende der Nutzung. Bei einem Verbleib des Grundstücks im Gemeindeeigentum behält die Ortsgemeinde nach Ablauf des Vertrages oder
bei vorzeitiger Kündigung (z. B. bei technischer Obsoleszenz) den vertraglichen Anspruch auf einen vollständigen Rückbau der Anlage. Im Falle einer Veräußerung der Fläche entfällt diese
Einwirkungsmöglichkeit vollständig. Der Vorsitzende ergänzte, dass Recherchen in benachbarten Kommunen ergeben haben, dass vergleichbare Kaufangebote dort mehrheitlich abgelehnt wurden, um die
Planungshoheit über die eigenen Flächen zu wahren.
Kritisch gewürdigt wurde die Höhe der angebotenen Einmalzahlung. Diese liegt nach aktuellem Stand deutlich unter der kumulierten Summe der Mieterträge, die über einen Zeitraum von 20 Jahren zu
erwarten wären. Demgegenüber steht der potenzielle Vorteil einer sofortigen Liquidität im Hinblick auf den geplanten Neubau des Dorfgemeinschaftshauses (DGH). Eine sofortige Verfügbarkeit der Mittel
könnte die notwendige Kreditaufnahme reduzieren und somit zur Einsparung von Zinskosten beitragen.
Nach eingehender Diskussion herrschte im Gemeinderat Einvernehmen darüber, dass das aktuelle Angebot in der vorliegenden Form keine ausreichende wirtschaftliche Attraktivität besitzt, um den Verlust
des Eigentums oder den Verzicht auf die langfristig höheren Mieterträge zu rechtfertigen.
Gleichwohl signalisierte das Gremium Gesprächsbereitschaft für den Fall einer deutlichen Nachbesserung der Konditionen. Eine wesentlich höhere Einmalzahlung könnte die Entscheidung zugunsten einer sofortigen Finanzierungshilfe für das DGH beeinflussen. Der Gemeinderat beauftragte den Vorsitzenden daher, erneut in Verhandlungen mit dem Betreiber zu treten, um die Möglichkeit einer attraktiveren finanziellen Abfindung auszuloten.
Im Zuge der Berichterstattung wurde aus der Mitte des Gemeinderates nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Funkmasts gefragt. Der Vorsitzende erläuterte hierzu, dass ein konkreter Starttermin seitens des Betreibers zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kommuniziert wurde. Die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Betrieb seien jedoch weitestgehend geschaffen. Insbesondere die Verlegung der notwendigen Stromleitungen zum Standort ist bereits erfolgt. Die finale Aufnahme des Sendebetriebs liege nunmehr ausschließlich in der operativen Verantwortung des Betreibers.
Beschlussfassung:
Eine Beschlussfassung über den Verkauf oder die Ablöse findet zum jetzigen Zeitpunkt nicht statt. Die Entscheidung wird bis zum Vorliegen eines nachgebesserten
Angebots vertagt.
TOP 5:
Abwicklung Regionales Zukunftsprogramm
Der Vorsitzende führt aus, dass das Land Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr das "Regionale Zukunftsprogramm" aufgelegt hat, um gezielte Investitionen in den
ländlichen Kommunen zu unterstützen. Die Ortsgemeinde Berndroth war in diesem Zuge aufgefordert, entsprechende Projektvorschläge und Investitionsbedarfe einzureichen. Nach Prüfung der eingereichten
Vorschläge durch die zuständigen Landesbehörden wurde der Ortsgemeinde ein Förderbudget in Höhe von ca. 44.000 € zugeteilt.
Diese Mittel stehen nunmehr zum Abruf bereit.
Maßnahme: Sicherung der Linde am Ehrendenkmal
Die Erhaltung der ortsbildprägenden Linde am Ehrendenkmal wurde als Maßnahme identifiziert. Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung der Stand- und Bruchfestigkeit sowie die langfristige Pflege des Naturdenkmals bzw. des prägenden Baumbestandes im öffentlichen Raum.
Hierzu wurde von der Fachfirma „Immergrün“ ein Kostenvoranschlag eingeholt. Das Angebot umfasst die notwendigen baumpflegerischen Maßnahmen (z. B. Totholzbeseitigung, Kronenpflege) und beläuft sich auf ein Bruttovolumen von ca. 1.600,00 €. Die Kosten sind durch das zugewiesene Budget des Zukunftsprogramms vollständig gedeckt.
Maßnahme: Defibrillatoren
Für die Verbesserung der dörflichen Notfallinfrastruktur ist die Anschaffung von zwei Defibrillatoren vorgesehen. Mit der fachlichen Auswahl und der Organisation der
Beschaffung wurde Frau Diane Wenzel (Freiwillige Feuerwehr Berndroth) beauftragt.
Vorgestellt wurde das Modell ZOLL AED 3, welches durch die Firma Vero beschafft werden soll. Das Gerät zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
Anwenderfreundlichkeit: Sprachgestützte Anleitung des Ersthelfers; automatische Analyse des Herzrhythmus zur Vermeidung von Fehlbedienungen.
Einsatzbereich: Verwendbar für Erwachsene und Kinder (Umschaltung über beiliegende Kinderelektroden; Grenze: 8 Jahre).
Wartungsarmut: Das Gerät führt eigenständige Selbsttests durch und signalisiert Unregelmäßigkeiten optisch/akustisch.
Die Standorte sind wie folgt festgelegt:
Die Unterbringung erfolgt in alarmgesicherten und beheizten Wandschränken, um die Ganzjahreseinsatzbereitschaft zu garantieren und
Vandalismus vorzubeugen.
Die Beschaffung erfolgt über eine Sammelbestellung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, um wirtschaftliche Konditionen zu erzielen. Die VG nutzt diesen Gerätetyp bereits flächendeckend und übernimmt die
zentrale Organisation der Wartung.
Für die finale Umsetzung sind seitens der Ortsgemeinde folgende Voraussetzungen zu schaffen:
Maßnahme: Beschaffung von kommunalen Geschwindigkeitsmessanlagen
Zur Steigerung der Verkehrssicherheit und zur besseren Analyse des Verkehrsflusses in der Ortsgemeinde ist im Rahmen des Regionalen Zukunftsprogramms die Anschaffung
von Geschwindigkeitsmessanlagen vorgesehen. Ratsmitglied Tobias Wenzel wurde im Vorfeld damit beauftragt, den Markt hinsichtlich geeigneter kommunaler Messeinrichtungen zu sondieren und entsprechende
Angebote einzuholen.
Herr Wenzel präsentierte dem Gemeinderat die Ergebnisse seiner Marktrecherche. Um einen fundierten und wirtschaftlichen Vergleich zu gewährleisten, wurden drei etablierte Anbieter auf dem Markt
ausgewählt, angeschrieben und um Angebotsabgabe gebeten.
Die eingegangenen Angebote wurden dem Gremium detailliert und transparent offengelegt. Bei der anschließenden Bewertung und dem Vergleich der Systeme wurden folgende technische und funktionale
Kriterien als entscheidungserheblich zugrunde gelegt:
- Energieversorgung: Autarker Betrieb mittels Akku und integriertem Solarmodul, um eine flexible Standortwahl ohne festen Stromanschluss zu ermöglichen.
- Erfassung: Simultane Messung des an- und abfließenden Verkehrs (beidseitige Erfassung).
- Darstellung: Hohe Flexibilität bei der Displaygestaltung (Matrix-Anzeige zur individuellen Warnung/Rückmeldung an die Verkehrsteilnehmer).
- Datenauswertung: Eine anwenderfreundliche und umfangreiche Software zur Aufzeichnung und Analyse der Verkehrsströme.
Der Gemeinderat beschließt auf Basis des vorgestellten Angebotsvergleichs die Beschaffung der Geschwindigkeitsmessanlage(n) vom Typ Evolis beim Anbieter Elan City aus Frankfurt.
Ratsmitglied Tobias Wenzel wird gebeten und bevollmächtigt, die formelle Bestellung – in Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister – aufzugeben und die weiteren Maßnahmen zur Lieferung und Inbetriebnahme
in die Wege zu leiten.
Maßnahme: Verbesserung der digitalen Kommunikation (Einführung einer „DorfApp“
Die digitale Kommunikation und Vernetzung innerhalb der Ortsgemeinde Berndroth soll nachhaltig verbessert werden. Ratsmitglied Tobias Wenzel wurde im Vorfeld gebeten, mögliche Lösungsansätze und
Anbieter zu prüfen und dem Gemeinderat vorzustellen.
Herr Wenzel präsentierte dem Gremium das Konzept und das Angebot der Firma apicodo AG aus Mainz. Das Unternehmen bietet unter dem
Produktnamen „DorfApp“ eine vollumfängliche, moderne Kommunikationsplattform speziell auch für kleine Kommunen an.
Die Systemlösung beinhaltet:
Ziel dieser Maßnahme ist es, die bestehende, technisch und optisch in die Jahre gekommene Homepage der Gemeinde
(www.gemeinde-berndroth.de) abzulösen und durch das neue, zukunftsorientierte System zu ersetzen.
Nach Ablauf des zweijährigen Betriebs wird die Ortsgemeinde Berndroth das System evaluieren und überprüfen. Auf Basis der Nutzungszahlen und Erfahrungswerte wird dann entschieden, ob der
Weiterbetrieb im vollen Funktionsumfang aufrechterhalten wird oder ob ein Wechsel in ein verkleinertes Betriebsmodell erfolgt.
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Mitbürgerinnen und Mitbürger von Berndroth zeitnah über die neuen digitalen Möglichkeiten
informiert werden sollen, um eine hohe Akzeptanz und schnelle Verbreitung im Ort zu gewährleisten.
Maßnahme: Digitales Rathaus
Zur zeitgemäßen Durchführung von Sitzungen und Veranstaltungen ist die Anschaffung neuer Präsentations- und Medientechnik erforderlich.
Im Detail umfasst die geplante Beschaffung einen leistungsfähigen WLAN-Router, einen Beamer sowie ein entsprechendes Lautsprechersystem. Ein wesentliches Kriterium bei der Systemauswahl ist die
nahtlose Kompatibilität der neuen Endgeräte mit der bereits vorhandenen Leitungs- und Verkabelungsinfrastruktur. Dadurch sollen zusätzliche bauliche Maßnahmen und Folgekosten vermieden werden.
Herr Thomas Groß wird vom Gemeinderat beauftragt und bevollmächtigt, die passenden technischen Geräte unter Berücksichtigung der bestehenden Verkabelung auszuwählen, entsprechende Angebote einzuholen
und die Beschaffung durchzuführen.
Maßnahme: Verschönerung des Ortsbildes
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass entsprechende Fördergelder für die Aufwertung und Verschönerung diverser Außenanlagen im Ortsgebiet zur Verfügung stehen. Ziel der Maßnahme
ist es, die Aufenthaltsqualität an zentralen Punkten in Berndroth für die Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.
Geplant ist in diesem Zusammenhang unter anderem die Beschaffung von neuem Außenmobiliar, wie beispielsweise Bänken und Tischen, sowie
die Installation von Sonnensegeln, welche insbesondere für den gemeindlichen Spielplatz vorgesehen sind.
Eine finale Auswahl der konkreten Modelle und Ausstattungselemente fand in der heutigen Sitzung noch nicht statt. Der Vorsitzende teilte mit, dass derzeit entsprechende Produktkataloge und Angebote
bei Herstellern angefordert werden. Sobald diese Unterlagen der Gemeindeverwaltung vorliegen, werden sie den Mitgliedern des Gemeinderats zur Verfügung gestellt. Das Gremium wird dann in einer der
kommenden Sitzungen gemeinschaftlich über die modellspezifische Auswahl entscheiden.
Maßnahme: LED Straßenbeleuchtung
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die geplante energetische Sanierung der gemeindlichen Straßenbeleuchtung und die flächendeckende Umrüstung auf moderne, energieeffiziente
LED-Technik.
Für diese zweckgebundene Maßnahme steht der Ortsgemeinde Berndroth ein separates Sonderbudget in Höhe von ca. 41.000 € zur Verfügung. Der Vorsitzende stellt ausdrücklich klar, dass diese Mittel gesondert gefördert werden. Sie greifen somit nicht auf die Budgets der vom Gemeinderat anderweitig avisierten Tätigkeitsfelder und Maßnahmen (wie etwa dem Regionalen Zukunftsprogramm) zurück und belasten diese auch nicht.
Zur konkreten technischen und wirtschaftlichen Umsetzung der Umrüstung wurde bereits eine offizielle Anfrage an den zuständigen Netz- und Beleuchtungsbetreiber, die Syna GmbH, gerichtet. Diese Anfrage befindet sich derzeit in der Bearbeitung.
Sobald eine qualifizierte Rückmeldung, entsprechende Planungsdaten oder ein konkretes Angebot der Syna GmbH vorliegen, wird der Vorsitzende diese Informationen umgehend an den Gemeinderat weiterleiten. Die formelle Auftragsvergabe und Detailplanung erfolgten im Anschluss in einer der kommenden Sitzungen.
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat stimmt nach eingehender Beratung den vorgestellten Maßnahmen vollumfänglich zu. Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen aus dem Regionalen Zukunftsprogramm. Der Ortsbürgermeister sowie die beauftragten Ratsmitglieder, werden ermächtigt die benannten Akteure, Dienstleister und Fachfirmen auf Basis der vorliegenden Angebote offiziell zu beauftragen und die operativen Schritte zur Umsetzung zeitnah einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
TOP 6:
Verschiedenes
Besetzung des Wahlvorstandes:
Im Einvernehmen mit dem Gremium werden die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen innerhalb des Wahlvorstandes wie folgt besetzt:
Wahlvorsteher: Rainer Mohr
Stellvertretender Wahlvorsteher: Heiko Brod
Schriftführer: Tobias Wenzel
Stellvertretende Schriftführerin: Sonja Meyer
Beisitzer: Jennifer Rück, Roland Kaiser, Lea-Marie Mayer, Thomas Schwolow, Jens Dickel
Um die Anwesenheit während der gesamten Wahlzeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sicherzustellen und die wahlrechtliche Vorgabe zu erfüllen, dass stets mindestens drei
Mitglieder des Wahlvorstandes (darunter der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter sowie der Schriftführer oder sein Stellvertreter) im Wahllokal anwesend sein müssen, beschließt der Gemeinderat
folgende Schichteinteilung:
Vormittagsschicht (08:00 Uhr – 11:00 Uhr):
Rainer Mohr, Jennifer Rück, Roland Kaiser
Mittagsschicht (11:00 Uhr – 14:00 Uhr):
Heiko Brod, Sonja Meyer, Lea-Marie Meyer
Nachmittagsschicht (14:00 Uhr – 18:00 Uhr):
Tobias Wenzel, Thomas Schwolow, Jens Dickel
Ab 18:00 Uhr endet die reguläre Wahlhandlung. Zur anschließenden öffentlichen Auszählung der Stimmen und zur Feststellung des
Wahlergebnisses für den Wahlbezirk Berndroth finden sich alle Mitglieder des Wahlvorstandes (der gesamte Gemeinderat) vollzählig im Wahllokal ein.
Im Zuge des Neubaus des Rathauses ist die Neuanschaffung einer Schließanlage erforderlich. Um zukünftig Synergieeffekte zu nutzen und die Verwaltung zu vereinfachen, soll ein einheitliches, digitales Schließsystem etabliert werden. Dieses System soll neben dem neuen Rathaus umgehend auch im bestehenden Vereinsheim installiert werden. Perspektivisch ist zudem vorgesehen, das noch zu errichtende Dorfgemeinschaftshaus in dieses Schließsystem zu integrieren.
Gegenüber einer klassischen, mechanischen Schließanlage erwartet die Ortsgemeinde durch die digitale Lösung folgende wesentliche Vorteile:
- Zentrale Verwaltung: Einheitlicher und transparenter Überblick über die Vergabe und die jeweiligen Verwendungszwecke der Schlüssel.
- Flexibilität: Möglichkeit zur Vergabe zeitgesteuerter und individueller Zugriffsberechtigungen.
- Sicherheit und Kostenersparnis: Digitale Schlüssel (Transponder) können bei Verlust im System umgehend gesperrt werden. Ein teurer Austausch von Zylindern oder der gesamten Schließanlage entfällt somit vollständig.
- Kontrolle: Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit bei der Verwendung der Schlüssel und beim Zutritt zu den Gebäuden.
Die voraussichtlichen Kosten für die Beschaffung der Anlagen für die genannten Gebäude, einschließlich 35
digitaler Schlüssel, betragen etwa 6.000,00 €.
Der Gemeinderat nimmt die vorgestellte Information einvernehmlich zur Kenntnis.
Die Einwohnerzahl der Ortsgemeinde stellt sich demnach wie folgt dar:
Einwohner: 418 Personen
davon männlich: 200
davon weiblich: 218
davon Neben- / Zweitwohnsitze: 7 Personen
Zwei wesentliche Gründe waren hierfür ausschlaggebend:
Eindeutigkeit: Durch die Bezeichnung als Rathaus wird eine klare funktionale Abgrenzung zur zünftig geplanten Gemeindehalle bzw. dem Dorfgemeinschaftshaus geschaffen.
Ortsbezug: Aufgrund der unmittelbaren Lage des Gebäudes in der Rathausstraße ist die Namenswahl naheliegend und fördert die Orientierung
innerhalb der Ortslage.
TOP 7:
Einwohnerfragestunde nach § 16 GemO
Auf die Nachfrage eines Mitbürgers stellte der Vorsitzende klar, dass bisher lediglich eine Straßenlaterne
exemplarisch mit neuen Leuchtmitteln ausgestattet wurde, um die Technik im Realbetrieb zu testen. Im Sinne der Energieeffizienz ist jedoch ein sukzessiver Austausch aller Leuchtmittel im gesamten
Gemeindegebiet geplant, was zu einer deutlichen Senkung der Stromkosten führen wird. Die moderne Beleuchtungstechnik bietet dabei den Vorteil einer verbesserten Ausleuchtung der Verkehrsflächen bei
gleichzeitig reduzierter Blendwirkung für die Anwohner.
Diane Wenzel wies auf die unzureichende Beleuchtung des Weges zum Vereinsheim hin, die insbesondere in der dunklen Jahreszeit ein
Sicherheitsrisiko darstellt, und fragte nach einer möglichen Abhilfe. Der Vorsitzende erläuterte hierzu, dass die Ausleuchtung der Zuwegung zum Sportplatz bereits als fester Bestandteil in das
Gesamtkonzept für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses aufgenommen wurde. Im Zuge des Baubeginns für dieses Großprojekt werden zeitgleich diverse Infrastrukturmaßnahmen in diesem Teilstück
umgesetzt, wodurch auch die gewünschte Beleuchtung realisiert wird.
Ein Mitbürger erkundigte sich nach dem aktuellen Stand sowie dem voraussichtlichen Zeitplan für einen flächendeckenden Glasfaserausbau im
Gemeindegebiet. Der Vorsitzende teilte hierzu mit, dass seitens der Telekommunikationsanbieter derzeit keine konkreten Ausbaupläne für die Ortsgemeinde vorliegen und somit aktuell keine zeitnahe
Umsetzung absehbar ist.
Aus den Reihen der Gäste wurde kritisch hinterfragt, weshalb für die Ortsgemeinde Berndroth zwei Mobilfunktürme geplant seien, wobei
darauf hingewiesen wurde, dass die beteiligten Unternehmen nach eigenen Angaben nichts von der jeweils anderen Planung wüssten.
Der Vorsitzende stellte hierzu klar, dass den Firmen dieser Umstand sehr wohl bekannt sei, eine gemeinschaftliche Nutzung eines Standortes jedoch aufgrund der Wettbewerbssituation zwischen den
konkurrierenden Telekommunikationsanbietern derzeit nicht gewünscht werde. Er erläuterte weiter, dass die Unternehmen trotz der räumlichen Nähe auf eigene Infrastrukturen setzen, statt sich auf eine
gemeinsame technische Lösung zu verständigen.
Bezugnehmend auf die noch ausstehende Bekanntgabe der Vereinstermine erläuterte der Vorsitzende, dass man zur Vermeidung von
Überschneidungen zunächst die finale Terminierung für die Fertigstellung und Nutzung des neuen Rathauses abgewartet habe. Die Zusammenstellung des Veranstaltungskalenders wird nun jedoch umgehend
abgeschlossen, damit die Veröffentlichung für die Bürgerinnen und Bürger zeitnah erfolgen kann.
Die Freiwillige Feuerwehr erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Schadensregulierung für zerstörtes Inventar, wobei insbesondere
eine durch massiven Wassereinsatz unbrauchbar gewordene Übungspuppe sowie ein defekter Kühlschrank im Fokus standen. Da der Vorsitzende und der Planer Thomas Groß zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher
bestätigen konnten, ob diese speziellen Objekte bereits Teil der offiziellen Inventarliste für die Versicherung waren, ist eine detaillierte Nachprüfung der Unterlagen notwendig. Der Vorsitzende
sagte zu, diese Prüfung umgehend vorzunehmen und die Feuerwehr zeitnah über das Ergebnis sowie die Möglichkeiten einer Ersatzbeschaffung zu informieren.
TOP 8: Bauangelegenheiten, Bauleitplanung, Personalangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten
A. Öffentliche Sitzung
TOP 9: Ergebnis aus TOP 8
Der Vorsitzende gab die Ergebnisse aus TOP 8 bekannt.
TOP 10: Bauantrag Flur 17 Flurstück 94/2
Dem Gemeinderat liegt ein Bauantrag zur Errichtung von zwei Abstellplätzen für Behelfscontainer auf dem Grundstück in der Flur 17, Flurstück 94/2 vor. Der Vorsitzende erläuterte den Ratsmitgliedern die Pläne und wies dabei auf wesentliche Unstimmigkeiten in den Antragsunterlagen hin.
Detailinformationen siehe Anhang 1 und Anhang 2, nichtöffentlich
Formale Feststellung:
Vor Eintritt in die Beratung und Beschlussfassung erklärten zwei Mitglieder des Gemeinderates ihre unmittelbare Betroffenheit
gemäß § 22 GemO. Die Mitglieder waren Heiko Brod und Jennifer Rück. Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat trotz des temporären Ausscheidens dieser
Mitglieder gemäß § 39 GemO weiterhin beschlussfähig ist.
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Berndroth beschließt, das erforderliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag gemäß § 36 BauGB
herzustellen.
Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss:
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses wird das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB versagt. Die Aufstellung der zwei Behelfscontainer wird abgelehnt. (Details siehe Anhang 2,
nichtöffentlich)
Die Sitzung wurde um 23:05 Uhr durch den Vorsitzenden geschlossen.
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Der Vorsitzende |
Die Ratsmitglieder |
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Rainer Mohr |
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Der Schriftführer |
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Tobias Wenzel |
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