Ortsgemeinde Berndroth
Ortsgemeinde Berndroth

Ortsgemeinde Berndroth                                                          

                                                            

Niederschrift

                                                

über die 11. Sitzung des Gemeinderates Berndroth

am 24.02.2026

im Vereinsheim Berndroth

 

Beginn: 20:00 Uhr

Ende: 23:05 Uhr

 

 

Unter dem Vorsitz von Rainer Mohr, Ortsbürgermeister, sind anwesend:

 

 

 

  1. Beigeordnete:

Heiko Brod (1. Beigeordneter)

 

  1. Ratsmitglieder:

Tobias Wenzel (Schriftführer)

Roland Kaiser (Mitglied)

Sonja Meyer (Mitglied)

Jennifer Rück (Mitglied)

 

 

  1. Von der Verwaltung:

-

  1. Sonstige Teilnehmer:

Diane Wenzel, Thema Defibrillatoren
Thomas Groß, Plan + Haus GbR

 

  1. Gäste / Zuhörer:

Anwesende Mitbürger

 

 

  1. Es fehlen folgende Beigeordnete / Ratsmitglieder:

Thomas Schwolow (2. Beigeordneter)

Jens Dickel (Mitglied)

Lea-Marie Mayer (Mitglied)

 

 

 

     

Zu der Sitzung wurden die Mitglieder des Ortsgemeinderates und die Beigeordneten gemäß § 34 GemO   

Rh.-Pf. am 06.02.2026 unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Zeitpunkt und Tagesordnung wurden gemäß § 69 GemO Rh.-Pf. mit dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Aar–Einrich abgestimmt.

 

Die Tagesordnung wurde gemäß § 34 Abs. 5 GemO   Rh.-Pf.  mit den Beigeordneten abgesprochen.

 

Tagesordnung

 

  1.  

Öffentliche Sitzung

TOP 1:

Genehmigung des Protokolls der 10. Ratssitzung

 

 

TOP 2:

Zuwendung Investitionsstock (I-Stock)

 

 

TOP 3:

Info – Stand Repowering von WKA
 

TOP 4:

Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf oder Einmalzahlung des Funkturms
 

TOP 5:

Abwicklung Regionales Zukunftsprogramm
 

TOP 6:

Verschiedenes

 

 

TOP 7:

Einwohnerfragestunde nach § 16 GemO

 

 

B.

Nichtöffentliche Sitzung

TOP 8:

Bauangelegenheiten, Bauleitplanung, Grundstücksangelegenheiten, Personalangelegenheiten
Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Fortgang Feuerwehrgerätehaus Berndroth

 

 

A.

Öffentliche Sitzung

TOP 9:

Ergebnis aus TOP 8
 

Neu:

TOP 10:

 

Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag Flur 17 Flurstück 94/2

 

Protokoll der Sitzung:

 

Der Vorsitzende begrüßt die Ratsmitglieder, die anwesenden Gäste aus der Bevölkerung sowie die geladenen Gäste Diane Wenzel und Thomas Groß (Plan + Haus GbR). Es wird die Ordnungsmäßigkeit und die fristgerechte und ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung des Ortsgemeinderats vom 06.02.2026 festgestellt sowie die Beschlussfähigkeit nach Anzahl der Mitglieder.

 

Nach der Verlesung der Tagesordnung stellte der Vorsitzende den Antrag, dass ein zusätzlicher TOP zur Tagesordnung aus dringenden Gründen hinzugefügt werden soll. Es handelt sich um TOP 10 -  Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag Flur 17 Flurstück 94/2.
Die Dringlichkeit ergibt sich im Zusammenhang mit dem verursachten Schaden des Feldwegs bei Auf der großen Seite.

 

Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden auf Grund der vorgestellten Dringlichkeit zu.
 

Abstimmungsergebnis:        6 Ja-Stimmen

         0 Nein-Stimmen

         0 Enthaltungen

 

 

  1. Öffentliche Sitzung

 

TOP 1: 
Genehmigung des Protokolls der 10. Ratssitzung

 

Das Protokoll der 10. Ratssitzung ist jedem Mitglied zugegangen und es gab keine Einwände bezüglich Form und Inhalt. Es wurde von zwei Ratsmitgliedern und dem Vorsitzenden unterzeichnet.

 

Das Protokoll der Ortsgemeinderatssitzung wird zusätzlich neben dem Amtsblatt auch auf der Webseite www.gemeinde-berndroth.de veröffentlicht.

 

 

TOP 2: 
Zuwendung Investitionsstock (I-Stock)


Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den positiven Zuwendungsbescheid des Landes Rheinland-Pfalz. Die Ortsgemeinde Berndroth erhält aus dem Investitionsstock eine Förderung in Höhe von 1.000.000 € für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses. Gemäß den Förderrichtlinien ist dieser Betrag über einen Zeitraum von drei Haushaltsjahren abzurufen und zweckgebunden zu verwenden.

 

In Zusammenarbeit mit der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich wurde der Eigenanteil der Ortsgemeinde detailliert geprüft. Nach aktueller Kostenberechnung ergibt sich ein voraussichtlicher maximaler Kreditbedarf in Höhe von 600.000 € bis 700.000 €, um die Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens sicherzustellen.


Im Rahmen der anschließenden Erörterung wurde die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde unter Berücksichtigung bestehender Verpflichtungen analysiert. Es wurde festgestellt, dass ein aktuell laufender Kredit in naher Zukunft vollständig getilgt sein wird, wodurch entsprechende Spielräume im Haushalt frei werden.

 

Ratsmitglied Heiko Brod erläuterte die vorliegenden Zahlen. Er schätzte die geplante Darlehensaufnahme als wirtschaftlich tragfähig und für die Gemeinde leistbar ein. Verschiedene Finanzierungsmodelle und Zinsbindungsoptionen wurden im Gremium diskutiert.

 

Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Zuweisung aus dem Investitionsstock in Höhe von 1 Mio. € zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat befürwortet die notwendige Kreditaufnahme in Höhe von 700.000 € zur Gegenfinanzierung des DGH-Neubaus, vorbehaltlich der endgültigen Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht.

 

Der Gemeinderat ermächtigt den beauftragten Architekten, Herrn Thomas Groß, die weiteren Planungsphasen sowie die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Bauvorhabens unmittelbar einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:   6 Ja-Stimmen

         0 Nein-Stimmen

         0 Enthaltungen

 

 

 

TOP 3: 
Info – Stand Repowering von WKA


Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Berichterstattung aus der vorangegangenen Sitzung, in welcher über das potenzielle Repowering von zwei bestehenden Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet informiert wurde.

 

Im Zuge der weiterführenden Projektprüfung und detaillierten Standortplanung durch den Projektierer wurde festgestellt, dass die aktuell geltenden bauplanungsrechtlichen Mindestabstände zur vorhandenen Bebauung mit den modernisierten Anlagentypen am geplanten Standort nicht gewahrt werden können.

 

Wegen zu geringer Abstände zur Bebauung und mangelnder Wirtschaftlichkeit stellt der Anbieter das Projekt in Berndroth ein. Seitens des Unternehmens wurde verdeutlicht, dass Projekte mit lediglich zwei Anlagen unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht die erforderliche Rentabilität aufweisen. Der Fokus des Anbieters liegt bevorzugt auf Windparks mit einer Mindestgröße von fünf Anlagen.

 

Einer entsprechenden Erweiterung des Vorhabens stehen jedoch die raumordnerischen Vorgaben entgegen: Die Gemarkung Berndroth ist im geltenden Regionalplan nicht als Windvorranggebiet ausgewiesen, was eine signifikante Ausweitung der Windenergienutzung über den Bestand hinaus rechtlich ausschließt.

Hinsichtlich der beiden bereits vorhandenen Windkraftanlagen stellte der Vorsitzende klar, dass diese von der Einstellung der Repowering-Planungen unberührt bleiben. Die Bestandsanlagen werden somit bis auf Weiteres im regulären Betrieb weitergeführt.

 

Der Gemeinderat nahm den Bericht über die Einstellung des Planungsvorhabens zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung war nicht erforderlich.
 

 

TOP 4: 
Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf oder Einmalzahlung des Funkturms


Der Vorsitzende führte in den Sachstand bezüglich des Funkmasts am Ortsausgang Berndroth (Waldfläche) ein. Das Grundstück steht im Eigentum der Ortsgemeinde. Der Betreiber der Anlage ist mit dem Antrag an die Gemeinde herangetreten, die betreffende Standfläche käuflich zu erwerben oder die künftigen Mieteinnahmen durch eine einmalige Abfindung abzugelten. Alternativ steht die Fortführung des regulären Mietverhältnisses mit einer Laufzeit von ca. 20 Jahren im Raum.

In der anschließenden Aussprache erörterte das Gremium die vorliegenden Optionen unter Berücksichtigung der langfristigen Gemeindeinteressen:

Ein wesentlicher Aspekt der Beratung war die rechtliche Handhabe nach Ende der Nutzung. Bei einem Verbleib des Grundstücks im Gemeindeeigentum behält die Ortsgemeinde nach Ablauf des Vertrages oder bei vorzeitiger Kündigung (z. B. bei technischer Obsoleszenz) den vertraglichen Anspruch auf einen vollständigen Rückbau der Anlage. Im Falle einer Veräußerung der Fläche entfällt diese Einwirkungsmöglichkeit vollständig. Der Vorsitzende ergänzte, dass Recherchen in benachbarten Kommunen ergeben haben, dass vergleichbare Kaufangebote dort mehrheitlich abgelehnt wurden, um die Planungshoheit über die eigenen Flächen zu wahren.
Kritisch gewürdigt wurde die Höhe der angebotenen Einmalzahlung. Diese liegt nach aktuellem Stand deutlich unter der kumulierten Summe der Mieterträge, die über einen Zeitraum von 20 Jahren zu erwarten wären. Demgegenüber steht der potenzielle Vorteil einer sofortigen Liquidität im Hinblick auf den geplanten Neubau des Dorfgemeinschaftshauses (DGH). Eine sofortige Verfügbarkeit der Mittel könnte die notwendige Kreditaufnahme reduzieren und somit zur Einsparung von Zinskosten beitragen.

Nach eingehender Diskussion herrschte im Gemeinderat Einvernehmen darüber, dass das aktuelle Angebot in der vorliegenden Form keine ausreichende wirtschaftliche Attraktivität besitzt, um den Verlust des Eigentums oder den Verzicht auf die langfristig höheren Mieterträge zu rechtfertigen.

Gleichwohl signalisierte das Gremium Gesprächsbereitschaft für den Fall einer deutlichen Nachbesserung der Konditionen. Eine wesentlich höhere Einmalzahlung könnte die Entscheidung zugunsten einer sofortigen Finanzierungshilfe für das DGH beeinflussen. Der Gemeinderat beauftragte den Vorsitzenden daher, erneut in Verhandlungen mit dem Betreiber zu treten, um die Möglichkeit einer attraktiveren finanziellen Abfindung auszuloten.

 

Im Zuge der Berichterstattung wurde aus der Mitte des Gemeinderates nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Funkmasts gefragt. Der Vorsitzende erläuterte hierzu, dass ein konkreter Starttermin seitens des Betreibers zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kommuniziert wurde. Die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Betrieb seien jedoch weitestgehend geschaffen. Insbesondere die Verlegung der notwendigen Stromleitungen zum Standort ist bereits erfolgt. Die finale Aufnahme des Sendebetriebs liege nunmehr ausschließlich in der operativen Verantwortung des Betreibers.

 

Beschlussfassung:
Eine Beschlussfassung über den Verkauf oder die Ablöse findet zum jetzigen Zeitpunkt nicht statt. Die Entscheidung wird bis zum Vorliegen eines nachgebesserten Angebots vertagt.

 

TOP 5: 
Abwicklung Regionales Zukunftsprogramm


Der Vorsitzende führt aus, dass das Land Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr das "Regionale Zukunftsprogramm" aufgelegt hat, um gezielte Investitionen in den ländlichen Kommunen zu unterstützen. Die Ortsgemeinde Berndroth war in diesem Zuge aufgefordert, entsprechende Projektvorschläge und Investitionsbedarfe einzureichen. Nach Prüfung der eingereichten Vorschläge durch die zuständigen Landesbehörden wurde der Ortsgemeinde ein Förderbudget in Höhe von ca. 44.000 € zugeteilt.

 

Diese Mittel stehen nunmehr zum Abruf bereit.

Maßnahme: Sicherung der Linde am Ehrendenkmal

Die Erhaltung der ortsbildprägenden Linde am Ehrendenkmal wurde als Maßnahme identifiziert. Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung der Stand- und Bruchfestigkeit sowie die langfristige Pflege des Naturdenkmals bzw. des prägenden Baumbestandes im öffentlichen Raum.

 

Hierzu wurde von der Fachfirma „Immergrün“ ein Kostenvoranschlag eingeholt. Das Angebot umfasst die notwendigen baumpflegerischen Maßnahmen (z. B. Totholzbeseitigung, Kronenpflege) und beläuft sich auf ein Bruttovolumen von ca. 1.600,00 €. Die Kosten sind durch das zugewiesene Budget des Zukunftsprogramms vollständig gedeckt.

 

Maßnahme: Defibrillatoren
Für die Verbesserung der dörflichen Notfallinfrastruktur ist die Anschaffung von zwei Defibrillatoren vorgesehen. Mit der fachlichen Auswahl und der Organisation der Beschaffung wurde Frau Diane Wenzel (Freiwillige Feuerwehr Berndroth) beauftragt.
Vorgestellt wurde das Modell ZOLL AED 3, welches durch die Firma Vero beschafft werden soll. Das Gerät zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
Anwenderfreundlichkeit: Sprachgestützte Anleitung des Ersthelfers; automatische Analyse des Herzrhythmus zur Vermeidung von Fehlbedienungen.

Einsatzbereich: Verwendbar für Erwachsene und Kinder (Umschaltung über beiliegende Kinderelektroden; Grenze: 8 Jahre).

Wartungsarmut: Das Gerät führt eigenständige Selbsttests durch und signalisiert Unregelmäßigkeiten optisch/akustisch.
Die Standorte sind wie folgt festgelegt:

  1. Neues Rathaus (Außenbereich)
  2. Vereinsheim (Außenbereich); nach Fertigstellung des neuen Dorfgemeinschaftshauses (DGH) erfolgt die Umsetzung des Geräts an das DGH.

Die Unterbringung erfolgt in alarmgesicherten und beheizten Wandschränken, um die Ganzjahreseinsatzbereitschaft zu garantieren und Vandalismus vorzubeugen.
Die Beschaffung erfolgt über eine Sammelbestellung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, um wirtschaftliche Konditionen zu erzielen. Die VG nutzt diesen Gerätetyp bereits flächendeckend und übernimmt die zentrale Organisation der Wartung.
Für die finale Umsetzung sind seitens der Ortsgemeinde folgende Voraussetzungen zu schaffen:

  • Herstellung eines Stromanschlusses an den vorgesehenen Standorten.
  • Durchführung eines Ortstermins zur Festlegung der exakten Montagepunkte und der Beschilderung mit dem zuständigen Ansprechpartner der VG, Herrn Daniel Schmidt.
  • Übernahme der jährlichen Versicherungskosten (Vandalismus, Diebstahl, Defekt) in Höhe von ca. 70,00 € pro Gerät über den rabattierten Rahmenvertrag der Verbandsgemeinde.

     

Maßnahme: Beschaffung von kommunalen Geschwindigkeitsmessanlagen
Zur Steigerung der Verkehrssicherheit und zur besseren Analyse des Verkehrsflusses in der Ortsgemeinde ist im Rahmen des Regionalen Zukunftsprogramms die Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen vorgesehen. Ratsmitglied Tobias Wenzel wurde im Vorfeld damit beauftragt, den Markt hinsichtlich geeigneter kommunaler Messeinrichtungen zu sondieren und entsprechende Angebote einzuholen.

Herr Wenzel präsentierte dem Gemeinderat die Ergebnisse seiner Marktrecherche. Um einen fundierten und wirtschaftlichen Vergleich zu gewährleisten, wurden drei etablierte Anbieter auf dem Markt ausgewählt, angeschrieben und um Angebotsabgabe gebeten.

Die eingegangenen Angebote wurden dem Gremium detailliert und transparent offengelegt. Bei der anschließenden Bewertung und dem Vergleich der Systeme wurden folgende technische und funktionale Kriterien als entscheidungserheblich zugrunde gelegt:
- Energieversorgung: Autarker Betrieb mittels Akku und integriertem Solarmodul, um eine flexible Standortwahl ohne festen Stromanschluss zu ermöglichen.
- Erfassung: Simultane Messung des an- und abfließenden Verkehrs (beidseitige Erfassung).
- Darstellung: Hohe Flexibilität bei der Displaygestaltung (Matrix-Anzeige zur individuellen Warnung/Rückmeldung an die Verkehrsteilnehmer).
- Datenauswertung: Eine anwenderfreundliche und umfangreiche Software zur Aufzeichnung und Analyse der Verkehrsströme.

Der Gemeinderat beschließt auf Basis des vorgestellten Angebotsvergleichs die Beschaffung der Geschwindigkeitsmessanlage(n) vom Typ Evolis beim Anbieter Elan City aus Frankfurt.

Ratsmitglied Tobias Wenzel wird gebeten und bevollmächtigt, die formelle Bestellung – in Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister – aufzugeben und die weiteren Maßnahmen zur Lieferung und Inbetriebnahme in die Wege zu leiten.


Maßnahme: Verbesserung der digitalen Kommunikation (Einführung einer „DorfApp“
Die digitale Kommunikation und Vernetzung innerhalb der Ortsgemeinde Berndroth soll nachhaltig verbessert werden. Ratsmitglied Tobias Wenzel wurde im Vorfeld gebeten, mögliche Lösungsansätze und Anbieter zu prüfen und dem Gemeinderat vorzustellen.

 

Herr Wenzel präsentierte dem Gremium das Konzept und das Angebot der Firma apicodo AG aus Mainz. Das Unternehmen bietet unter dem Produktnamen „DorfApp“ eine vollumfängliche, moderne Kommunikationsplattform speziell auch für kleine Kommunen an.

Die Systemlösung beinhaltet:

  • Die Bereitstellung einer neuen Website-Infrastruktur inklusive umfassender Konfigurationsmöglichkeiten (Content-Management).
  • Die Entwicklung und Bereitstellung entsprechender nativer Applikationen (Apps) zum Download im Google PlayStore sowie im Apple AppStore.

 

Ziel dieser Maßnahme ist es, die bestehende, technisch und optisch in die Jahre gekommene Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-berndroth.de) abzulösen und durch das neue, zukunftsorientierte System zu ersetzen.

Nach Ablauf des zweijährigen Betriebs wird die Ortsgemeinde Berndroth das System evaluieren und überprüfen. Auf Basis der Nutzungszahlen und Erfahrungswerte wird dann entschieden, ob der Weiterbetrieb im vollen Funktionsumfang aufrechterhalten wird oder ob ein Wechsel in ein verkleinertes Betriebsmodell erfolgt.

 

Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Mitbürgerinnen und Mitbürger von Berndroth zeitnah über die neuen digitalen Möglichkeiten informiert werden sollen, um eine hohe Akzeptanz und schnelle Verbreitung im Ort zu gewährleisten.

Maßnahme: Digitales Rathaus
Zur zeitgemäßen Durchführung von Sitzungen und Veranstaltungen ist die Anschaffung neuer Präsentations- und Medientechnik erforderlich.
Im Detail umfasst die geplante Beschaffung einen leistungsfähigen WLAN-Router, einen Beamer sowie ein entsprechendes Lautsprechersystem. Ein wesentliches Kriterium bei der Systemauswahl ist die nahtlose Kompatibilität der neuen Endgeräte mit der bereits vorhandenen Leitungs- und Verkabelungsinfrastruktur. Dadurch sollen zusätzliche bauliche Maßnahmen und Folgekosten vermieden werden.
Herr Thomas Groß wird vom Gemeinderat beauftragt und bevollmächtigt, die passenden technischen Geräte unter Berücksichtigung der bestehenden Verkabelung auszuwählen, entsprechende Angebote einzuholen und die Beschaffung durchzuführen.

Maßnahme: Verschönerung des Ortsbildes
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass entsprechende Fördergelder für die Aufwertung und Verschönerung diverser Außenanlagen im Ortsgebiet zur Verfügung stehen. Ziel der Maßnahme ist es, die Aufenthaltsqualität an zentralen Punkten in Berndroth für die Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.

 

Geplant ist in diesem Zusammenhang unter anderem die Beschaffung von neuem Außenmobiliar, wie beispielsweise Bänken und Tischen, sowie die Installation von Sonnensegeln, welche insbesondere für den gemeindlichen Spielplatz vorgesehen sind.

Eine finale Auswahl der konkreten Modelle und Ausstattungselemente fand in der heutigen Sitzung noch nicht statt. Der Vorsitzende teilte mit, dass derzeit entsprechende Produktkataloge und Angebote bei Herstellern angefordert werden. Sobald diese Unterlagen der Gemeindeverwaltung vorliegen, werden sie den Mitgliedern des Gemeinderats zur Verfügung gestellt. Das Gremium wird dann in einer der kommenden Sitzungen gemeinschaftlich über die modellspezifische Auswahl entscheiden.

Maßnahme: LED Straßenbeleuchtung
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die geplante energetische Sanierung der gemeindlichen Straßenbeleuchtung und die flächendeckende Umrüstung auf moderne, energieeffiziente LED-Technik.

 

Für diese zweckgebundene Maßnahme steht der Ortsgemeinde Berndroth ein separates Sonderbudget in Höhe von ca. 41.000 € zur Verfügung. Der Vorsitzende stellt ausdrücklich klar, dass diese Mittel gesondert gefördert werden. Sie greifen somit nicht auf die Budgets der vom Gemeinderat anderweitig avisierten Tätigkeitsfelder und Maßnahmen (wie etwa dem Regionalen Zukunftsprogramm) zurück und belasten diese auch nicht.

 

Zur konkreten technischen und wirtschaftlichen Umsetzung der Umrüstung wurde bereits eine offizielle Anfrage an den zuständigen Netz- und Beleuchtungsbetreiber, die Syna GmbH, gerichtet. Diese Anfrage befindet sich derzeit in der Bearbeitung.

 

Sobald eine qualifizierte Rückmeldung, entsprechende Planungsdaten oder ein konkretes Angebot der Syna GmbH vorliegen, wird der Vorsitzende diese Informationen umgehend an den Gemeinderat weiterleiten. Die formelle Auftragsvergabe und Detailplanung erfolgten im Anschluss in einer der kommenden Sitzungen.

 

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt nach eingehender Beratung den vorgestellten Maßnahmen vollumfänglich zu. Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen aus dem Regionalen Zukunftsprogramm. Der Ortsbürgermeister sowie die beauftragten Ratsmitglieder, werden ermächtigt die benannten Akteure, Dienstleister und Fachfirmen auf Basis der vorliegenden Angebote offiziell zu beauftragen und die operativen Schritte zur Umsetzung zeitnah einzuleiten.


Abstimmungsergebnis:   6 Ja-Stimmen

         0 Nein-Stimmen

         0 Enthaltungen
 

 

 

 

TOP 6: 
Verschiedenes

  • Landtagswahl Rheinland-Pfalz
    Am Sonntag, den 22. März 2026, findet die Wahl zum Landtag Rheinland-Pfalz statt. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung des Wahlergebnisses ist für den Wahlbezirk der Ortsgemeinde Berndroth ein Wahlvorstand zu bilden. Wie in der Ortsgemeinde üblich, wird dieser aus der Mitte des Gemeinderates gestellt.


Besetzung des Wahlvorstandes:

Im Einvernehmen mit dem Gremium werden die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen innerhalb des Wahlvorstandes wie folgt besetzt:

Wahlvorsteher: Rainer Mohr

Stellvertretender Wahlvorsteher: Heiko Brod

Schriftführer: Tobias Wenzel

Stellvertretende Schriftführerin: Sonja Meyer

Beisitzer: Jennifer Rück, Roland Kaiser, Lea-Marie Mayer, Thomas Schwolow, Jens Dickel


Um die Anwesenheit während der gesamten Wahlzeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sicherzustellen und die wahlrechtliche Vorgabe zu erfüllen, dass stets mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes (darunter der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter sowie der Schriftführer oder sein Stellvertreter) im Wahllokal anwesend sein müssen, beschließt der Gemeinderat folgende Schichteinteilung:

 

Vormittagsschicht (08:00 Uhr – 11:00 Uhr):

Rainer Mohr, Jennifer Rück, Roland Kaiser

 

Mittagsschicht (11:00 Uhr – 14:00 Uhr):

Heiko Brod, Sonja Meyer, Lea-Marie Meyer

 

Nachmittagsschicht (14:00 Uhr – 18:00 Uhr):

Tobias Wenzel, Thomas Schwolow, Jens Dickel

 

Ab 18:00 Uhr endet die reguläre Wahlhandlung. Zur anschließenden öffentlichen Auszählung der Stimmen und zur Feststellung des Wahlergebnisses für den Wahlbezirk Berndroth finden sich alle Mitglieder des Wahlvorstandes (der gesamte Gemeinderat) vollzählig im Wahllokal ein.

 

  • Schließanlage

Im Zuge des Neubaus des Rathauses ist die Neuanschaffung einer Schließanlage erforderlich. Um zukünftig Synergieeffekte zu nutzen und die Verwaltung zu vereinfachen, soll ein einheitliches, digitales Schließsystem etabliert werden. Dieses System soll neben dem neuen Rathaus umgehend auch im bestehenden Vereinsheim installiert werden. Perspektivisch ist zudem vorgesehen, das noch zu errichtende Dorfgemeinschaftshaus in dieses Schließsystem zu integrieren.

 

Gegenüber einer klassischen, mechanischen Schließanlage erwartet die Ortsgemeinde durch die digitale Lösung folgende wesentliche Vorteile:

- Zentrale Verwaltung: Einheitlicher und transparenter Überblick über die Vergabe und die jeweiligen Verwendungszwecke der Schlüssel.

- Flexibilität: Möglichkeit zur Vergabe zeitgesteuerter und individueller Zugriffsberechtigungen.

- Sicherheit und Kostenersparnis: Digitale Schlüssel (Transponder) können bei Verlust im System umgehend gesperrt werden. Ein teurer Austausch von Zylindern oder der gesamten Schließanlage entfällt somit vollständig.

- Kontrolle: Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit bei der Verwendung der Schlüssel und beim Zutritt zu den Gebäuden.

 

Die voraussichtlichen Kosten für die Beschaffung der Anlagen für die genannten Gebäude, einschließlich 35 digitaler Schlüssel, betragen etwa 6.000,00 €.
 

Der Gemeinderat nimmt die vorgestellte Information einvernehmlich zur Kenntnis.
 

  • Einwohnerzahl von Berndroth
    Der Vorsitzende gibt die aktuelle Fortschreibung der Gemeindestatistik für die Ortsgemeinde Berndroth bekannt.

 

Die Einwohnerzahl der Ortsgemeinde stellt sich demnach wie folgt dar:

Einwohner: 418 Personen

  • davon männlich: 200

  • davon weiblich: 218

davon Neben- / Zweitwohnsitze: 7 Personen
 

 

  • Neues Bestattungsinstitut in Katzenelnbogen
    Der Vorsitzende informiert den Stadtrat und die Öffentlichkeit über eine positive Entwicklung im Bereich der lokalen Dienstleistungen. Das in Nastätten ansässige Bestattungshaus Heil hat in Katzenelnbogen (Lahnstraße) eine Zweigstelle eröffnet. Die Aufnahme dieser Information in das Protokoll erfolgt vor dem Hintergrund, dass Bestattungsinstitute einen wesentlichen Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge und der sozialen Infrastruktur darstellen.
     
  • Operative Inspektion des Kinderspielplatzes
    Die Verbandsgemeinde hat die turnusmäßige operative Inspektion des Kinderspielplatzes durchgeführt, um die Sicherheit und Standfestigkeit der Spielgeräte umfassend zu prüfen. Erfreulicherweise ergab die Kontrolle keinerlei Beanstandungen, sodass sich die gesamte Anlage weiterhin in einem technisch einwandfreien und sicheren Zustand befindet.

    Neue Satzung für das neue Rathaus
  • Im Zuge der Fertigstellung des neuen Rathauses ist die Erstellung einer neuen Benutzungs- und Gebührensatzung erforderlich, um einen rechtssicheren Rahmen für die künftige Gebäudenutzung zu schaffen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Festlegung angemessener Tagessätze für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten durch Vereine und Privatpersonen. Die Ratsmitglieder wurden dazu aufgerufen, bis zur nächsten Sitzung konkrete Vorschläge zur Gebührengestaltung zu erarbeiten und einzureichen.
     
  • Nutzung des neuen Rathauses
    Die Nutzung des neuen Rathauses ist für den Zeitraum nach Ostern vorgesehen. Zur offiziellen Inbetriebnahme plant die Ortsgemeinde eine öffentliche Veranstaltung, wie beispielsweise einen Tag der offenen Tür oder geführte Besichtigungen, um das Gebäude der Bevölkerung vorzustellen. Im Rahmen dieser Einweihung soll zudem ein kleiner Imbiss für die Besucherinnen und Besucher angeboten werden. Das genaue Datum sowie die Details zur Vergabe der Räumlichkeiten für erste Feierlichkeiten werden derzeit noch abgestimmt und zeitnah bekannt gegeben.
     
  • Straßenschilder
    Ein Mitglied des Gemeinderates wies auf den mangelhaften Zustand verschiedener Straßenschilder hin, die teilweise stark verschmutzt oder verblasst sind, wie beispielhaft das 30er-Zonenschild in der Rathausstraße zeigt. Obwohl die Unterhaltung dieser Schilder nicht in die direkte Zuständigkeit der Ortsgemeinde fällt, soll im Sinne der Verkehrssicherheit ein offizieller Austausch bzw. eine Reinigung bei den verantwortlichen Stellen angeregt werden. Der Vorsitzende kündigte an, hierzu zeitnah einen Termin zu vereinbaren, um die notwendigen Maßnahmen zur Behebung der Mängel in die Wege zu leiten.
     
  • Bodenneuordnung
    Im Rahmen des vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) geleiteten Bodenneuordnungsverfahrens, dessen Abschluss für Ende 2026 avisiert ist, liegen derzeit noch vier Änderungsanträge zur Bearbeitung vor.
    Ein Kritikpunkt in der Sitzung betraf den Zustand der neu angelegten Wege, die aufgrund der groben Schotterung aktuell nur schwer begehbar und daher für die Bürger nicht vollumfänglich nutzbar sind. Da die offizielle Abnahme der Wege noch aussteht, stellte der Vorsitzende klar, dass das DLR im weiteren Prozess für entsprechende Nachbesserungen sorgen wird, um eine ordnungsgemäße Qualität der Oberflächen sicherzustellen.

     
  • 3. Ortsbegrüßungsschild
    Im Zuge der Bauarbeiten für das neue Rathaus und das Feuerwehrgerätehaus wurde das Ortsbegrüßungsschild mit dem Schriftzug „Herzlich Willkommen“ aus Richtung Laufenselden vorübergehend entfernt. Da dieses Schild einen wichtigen Beitrag zur einladenden Gestaltung unseres Ortsbildes leistet, soll nun nach den baulichen Veränderungen ein geeigneter neuer Platz für die dauerhafte Wiederaufstellung gefunden werden. Der Vorsitzende wird hierzu zeitnah einen Vor-Ort-Termin vereinbaren, um die bestmögliche Positionierung im Bereich der neuen Gebäude festzulegen.
     
  • Benennung des neuen Gemeindegebäudes
    Die Mitglieder des Gemeinderates haben sich im Vorfeld ausführlich über die Namensgebung für das neue Gebäude in der Rathausstraße beraten. Als Ergebnis dieser Beratung wurde beschlossen, dem Gebäude offiziell den Namen „Rathaus“ zu geben.

 

Zwei wesentliche Gründe waren hierfür ausschlaggebend:

Eindeutigkeit: Durch die Bezeichnung als Rathaus wird eine klare funktionale Abgrenzung zur zünftig geplanten Gemeindehalle bzw. dem Dorfgemeinschaftshaus geschaffen.

Ortsbezug: Aufgrund der unmittelbaren Lage des Gebäudes in der Rathausstraße ist die Namenswahl naheliegend und fördert die Orientierung innerhalb der Ortslage.
 

 

TOP 7: 
Einwohnerfragestunde nach § 16 GemO

 

  • Sachstand zur Sanierung der Straßenbeleuchtung

Auf die Nachfrage eines Mitbürgers stellte der Vorsitzende klar, dass bisher lediglich eine Straßenlaterne exemplarisch mit neuen Leuchtmitteln ausgestattet wurde, um die Technik im Realbetrieb zu testen. Im Sinne der Energieeffizienz ist jedoch ein sukzessiver Austausch aller Leuchtmittel im gesamten Gemeindegebiet geplant, was zu einer deutlichen Senkung der Stromkosten führen wird. Die moderne Beleuchtungstechnik bietet dabei den Vorteil einer verbesserten Ausleuchtung der Verkehrsflächen bei gleichzeitig reduzierter Blendwirkung für die Anwohner.
 

  • Beleuchtung des Wegs zum Vereinsheim

Diane Wenzel wies auf die unzureichende Beleuchtung des Weges zum Vereinsheim hin, die insbesondere in der dunklen Jahreszeit ein Sicherheitsrisiko darstellt, und fragte nach einer möglichen Abhilfe. Der Vorsitzende erläuterte hierzu, dass die Ausleuchtung der Zuwegung zum Sportplatz bereits als fester Bestandteil in das Gesamtkonzept für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses aufgenommen wurde. Im Zuge des Baubeginns für dieses Großprojekt werden zeitgleich diverse Infrastrukturmaßnahmen in diesem Teilstück umgesetzt, wodurch auch die gewünschte Beleuchtung realisiert wird.
 

  • Glasfaserausbau für Berndroth

Ein Mitbürger erkundigte sich nach dem aktuellen Stand sowie dem voraussichtlichen Zeitplan für einen flächendeckenden Glasfaserausbau im Gemeindegebiet. Der Vorsitzende teilte hierzu mit, dass seitens der Telekommunikationsanbieter derzeit keine konkreten Ausbaupläne für die Ortsgemeinde vorliegen und somit aktuell keine zeitnahe Umsetzung absehbar ist.
 

  • Nutzung des Funkturms

Aus den Reihen der Gäste wurde kritisch hinterfragt, weshalb für die Ortsgemeinde Berndroth zwei Mobilfunktürme geplant seien, wobei darauf hingewiesen wurde, dass die beteiligten Unternehmen nach eigenen Angaben nichts von der jeweils anderen Planung wüssten.
Der Vorsitzende stellte hierzu klar, dass den Firmen dieser Umstand sehr wohl bekannt sei, eine gemeinschaftliche Nutzung eines Standortes jedoch aufgrund der Wettbewerbssituation zwischen den konkurrierenden Telekommunikationsanbietern derzeit nicht gewünscht werde. Er erläuterte weiter, dass die Unternehmen trotz der räumlichen Nähe auf eigene Infrastrukturen setzen, statt sich auf eine gemeinsame technische Lösung zu verständigen.

 

  • Veröffentlichung von Vereinsterminen

Bezugnehmend auf die noch ausstehende Bekanntgabe der Vereinstermine erläuterte der Vorsitzende, dass man zur Vermeidung von Überschneidungen zunächst die finale Terminierung für die Fertigstellung und Nutzung des neuen Rathauses abgewartet habe. Die Zusammenstellung des Veranstaltungskalenders wird nun jedoch umgehend abgeschlossen, damit die Veröffentlichung für die Bürgerinnen und Bürger zeitnah erfolgen kann.
 

  • Ersatzbeschaffung aus Brandereignis für die Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Schadensregulierung für zerstörtes Inventar, wobei insbesondere eine durch massiven Wassereinsatz unbrauchbar gewordene Übungspuppe sowie ein defekter Kühlschrank im Fokus standen. Da der Vorsitzende und der Planer Thomas Groß zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher bestätigen konnten, ob diese speziellen Objekte bereits Teil der offiziellen Inventarliste für die Versicherung waren, ist eine detaillierte Nachprüfung der Unterlagen notwendig. Der Vorsitzende sagte zu, diese Prüfung umgehend vorzunehmen und die Feuerwehr zeitnah über das Ergebnis sowie die Möglichkeiten einer Ersatzbeschaffung zu informieren.
 

  1. Nichtöffentliche Sitzung

 

TOP 8: Bauangelegenheiten, Bauleitplanung, Personalangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten

 

  • Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Fortgang Feuerwehrgerätehaus Berndroth
  • Vorberatung und Informationen zum Bauantrag Flur 17 Flurstück 94/2
  • Parksituation Rheinstraße

 

A.  Öffentliche Sitzung

 

TOP 9: Ergebnis aus TOP 8

 

                Der Vorsitzende gab die Ergebnisse aus TOP 8 bekannt.


 

TOP 10: Bauantrag Flur 17 Flurstück 94/2
 

Dem Gemeinderat liegt ein Bauantrag zur Errichtung von zwei Abstellplätzen für Behelfscontainer auf dem Grundstück in der Flur 17, Flurstück 94/2 vor. Der Vorsitzende erläuterte den Ratsmitgliedern die Pläne und wies dabei auf wesentliche Unstimmigkeiten in den Antragsunterlagen hin.

 

Detailinformationen siehe Anhang 1 und Anhang 2, nichtöffentlich
 

Formale Feststellung:

Vor Eintritt in die Beratung und Beschlussfassung erklärten zwei Mitglieder des Gemeinderates ihre unmittelbare Betroffenheit gemäß § 22 GemO. Die Mitglieder waren Heiko Brod und Jennifer Rück. Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat trotz des temporären Ausscheidens dieser Mitglieder gemäß § 39 GemO weiterhin beschlussfähig ist.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Berndroth beschließt, das erforderliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag gemäß § 36 BauGB herzustellen.
 

Abstimmungsergebnis:         0 Ja-Stimmen

4 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

               

Beschluss:
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses wird das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB versagt. Die Aufstellung der zwei Behelfscontainer wird abgelehnt. (Details siehe Anhang 2, nichtöffentlich)

 

 

Die Sitzung wurde um 23:05 Uhr durch den Vorsitzenden geschlossen.

 

Der Vorsitzende

Die Ratsmitglieder

Rainer Mohr

 

 

 

Der Schriftführer

 

Tobias Wenzel

 

 

 

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