Aus dem Amtsblatt:
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Berndroth
für das Jahr 2025 vom 30. Dezember 2024
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 522.850,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 700.560,00 €
Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag -177.710,00 €
2. Im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 490.360,00 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 627.990,00 €
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen -137.630,00 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 920.000,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 735.000,00 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
185.000,00 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 47.370,00 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
-47.370,00 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.410.360,00 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.410.360,00 €
Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr 0,00 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 €
§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
2. der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der
Einheitskasse wird festgesetzt auf 100.000,00 €
§ 4 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Es wird festgesetzt :
1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0,00 €
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 345%
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 465%
2. Gewerbesteuer 400%
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 75,00 €
für den zweiten Hund 100,00 €
für jeden weiteren Hund 200,00 €
für den ersten gefährlichen Hund 450,00 €
für den zweiten gefährlichen Hund 750,00 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund 2.000,00 €
§ 6 Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorvorjahres 1.352.360
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorjahres 1.380.000
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.202.290
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder
Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor,
wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten sind.
Berndroth, 30. Dezember 2024
R. Mohr, Ortsbürgermeister