Ortsgemeinde Berndroth
Ortsgemeinde Berndroth

Haushaltssatzung für das Jahr 2025

Aus dem Amtsblatt:

 

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Berndroth

für das Jahr 2025 vom 30. Dezember 2024

 

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 522.850,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 700.560,00 €

Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag -177.710,00 €

 

2. Im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 490.360,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf 627.990,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen -137.630,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 920.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 735.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

185.000,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 47.370,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-47.370,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.410.360,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.410.360,00 €

Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr 0,00 €

 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 €

 

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

2. der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der

Einheitskasse wird festgesetzt auf 100.000,00 €

 

§ 4 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Es wird festgesetzt :

1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0,00 €

 

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt

festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 345%

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 465%

 

2. Gewerbesteuer 400%

 

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 75,00 €

für den zweiten Hund 100,00 €

für jeden weiteren Hund 200,00 €

für den ersten gefährlichen Hund 450,00 €

für den zweiten gefährlichen Hund 750,00 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund 2.000,00 €

 

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorvorjahres 1.352.360

 

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorjahres 1.380.000

 

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.202.290

 

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder

Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor,

wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten sind.

 

Berndroth, 30. Dezember 2024

R. Mohr, Ortsbürgermeister

 

 

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